Der Kindergarten „Sonnenschein“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach sucht für die Außengruppe „Burgzwerge“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n staatlich geprüfte*n Erzieher*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Der Kindergarten „Sonnenschein“ in Rheinbreitbach ist derzeit eine fünfgruppige Kindertagesstätte und bietet 110 Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt an. Unsere Pädagogik orientiert sich nach dem situationsorientierten Ansatz. Ziel ist es, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten nachhaltig zu unterstützen.

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • die Bereitschaft zukünftig eine unserer Gruppen zu leiten
  • kreative und musikalische Fähigkeiten
  • die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit.

 

Wir bieten Ihnen

  • eine unbefristete Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing
  • eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.


Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte direkt an die Kitaleiterin, Frau Dagmar Stolle-Hillebrand, per Mail: oder telefonisch unter 02224 72040.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an: oder .

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Teaser

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Verfahrensablauf

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

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